Grafik: Gerke/Ruge/HkD

Bekenntnisgrundlagen

Verpflichtung der Kirchenvorsteher und Kirchenvorsteherinnen

Grafik: Gerke/Ruge/HkD

Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers verpflichten sich für ihre Tätigkeit auf das

„Evangelium von Jesus Christus, wie es in der Heiligen Schrift gegeben und im Bekenntnis der Evangelisch-lutherischen Kirche bezeugt ist.“

Diese Formulierung irritiert. Warum reicht das Bekenntnis zur Bibel nicht aus, ist sie nicht die Grundlage unseres Glaubens?

Der Unterschied zwischen Bibel und Evangelium

Bibel und Evangelium sind nicht dasselbe. Die Heilige Schrift enthält sehr unterschiedliche theologische Aussagen, weil sehr unterschiedliche Autoren an ihr beteiligt waren. Sie ist also in hohem Maß erklärungsbedürftig.

Luthers Schlüssel zur Heiligen Schrift

Luther hat die Botschaft von der Rechtfertigung des Sünders allein aus dem Glauben um Christi Willen, die Botschaft von der unendlichen, unverdienten Liebe Gottes zu allen Menschen in den Mittelpunkt unseres Glaubens gestellt. Er sah hierin den Schlüssel zur Heiligen Schrift, oder wie er sagte: Diese Entdeckung ist gleichsam der Schlüssel zum Paradies.

Die Bekenntnisschriften der Evangelisch-lutherischen Kirche

Die Bekenntnisschriften der Evangelisch-lutherischen Kirche sind der Versuch, diesen Schlüssel zur Heiligen Schrift in Worte zu fassen; sie formulieren, was „das Evangelische“ ist – nicht im Sinne eines Gesetzeswerkes, aber doch unter deutlicher Markierung von positiven Aussagen und Grenzen.

Damit wird auch all denen widersprochen, die die Bibel im Sinne eines Gesetzbuches verstehen wollen oder mit Hilfe der Bibel Angst machen und Menschen klein halten. Einen solchen Missbrauch der Bibel gab es nicht nur zu Zeiten Luthers im 16. Jahrhundert, es gibt ihn auch noch heute, z. B. in manchen Sekten.

Bekenntnisse als Grundlage der Verantwortung

Kirchenvorsteher und Kirchenvorsteherinnen tragen eine große Verantwortung: Sie leiten gemeinsam mit dem Pfarramt die Gemeinde und sind „für die Erhaltung und Förderung der rechten Verkündigung des Wortes Gottes und die stiftungsgemäße Darreichung der Sakramente verantwortlich.“ (§ 52,1 in Verbindung mit § 3 der Kirchengemeindeordnung).

Die Bekenntnisse halten die Grundlagen fest, auf denen dieser Dienst verantwortlich wahrgenommen wird.

Was gehört zu den Bekenntnisschriften?

Zu den Bekenntnisschriften gehören sehr unterschiedliche Texte. Ein Teil davon ist in unserem Gesangbuch (EG) abgedruckt und kann dort nachgelesen werden:

  • Die ältesten Bekenntnisse sind lange vor der Reformation entstanden. Luther war es wichtig, dass sein Glaube keine Neuerung ist, sondern Auslegung der Bibel und der grundlegenden Bekenntnisse wie des Apostolischen und Nicänischen Glaubensbekenntnisses (EG 804 und 805).

Die bekanntesten Bekenntnisse aus der Reformationszeit sind das Augsburger Bekenntnis von 1530 und Luthers Kleiner Katechismus von 1529 (EG 806 und 808).

  • Das Augsburger Bekenntnis ist als Darlegung des evangelischen Glaubens auf dem Augsburger Reichstag von Philipp Melanchthon vorgelegt worden. Es entfaltet die wichtigsten Lehrsätze des Glaubens von seinem Zentrum her: der Aussage, dass die Kirche dort ist, wo das Evangelium rein verkündigt und die Sakramente gemäß ihrer Stiftung gefeiert werden.
  • Der Kleine Katechismus ist eine Auslegung der „Hauptstücke“ des Glaubens: 10 Gebote, Glaubensbekenntnis, Vaterunser, Taufe und Abendmahl.

Weitere Bekenntnisschriften sind:

  • Athanasianisches Bekenntnis (altkirchlich),
  • Apologie des Augsburger Bekenntnisses (Melanchthon),
  • Schmalkaldische Artikel (Luther),
  • Von der Gewalt und Obrigkeit des Papstes (Melanchthon),
  • Großer Katechismus (Luther)
  • und Konkordienformel (J. V. Andreae).
Einige der Bekenntnisse können Sie hier nachlesen.

Weitere Lehrzeugnisse

Neben diesen Bekenntnisschriften gibt es weitere bedeutende Lehrzeugnisse.

  • Die Barmer theologische Erklärung (1934, EG 810) hat in der Zeit des Nationalsozialismus bezeugt, wie sich Kirche als ‚bekennende Kirche‘ verhält, wenn Glaube und Lehre bedroht sind.
  • Der Leuenberger Konkordie (1973, EG 811) ist es gelungen, einen Konsens zwischen Lutheranern und Reformierten so zu formulieren, dass die Abendmahlgemeinschaft möglich ist.

Den Rang von Bekenntnissen, wie es die evangelisch-lutherischen Bekenntnisschriften sind, haben diese Lehrzeugnisse jedoch nicht.

Beide Texte können Sie hier nachlesen.