Verpflichtung der Kirchenvorsteher und Kirchenvorsteherinnen

Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers verpflichten sich für ihre Tätigkeit auf das
„Evangelium von Jesus Christus, wie es in der Heiligen Schrift gegeben und im Bekenntnis der Evangelisch-lutherischen Kirche bezeugt ist.“
Diese Formulierung irritiert. Warum reicht das Bekenntnis zur Bibel nicht aus, ist sie nicht die Grundlage unseres Glaubens?