Begründeter Antrag für Wechsel der Kirchengemeinde

Jedes Kirchenmitglied gehört einer Kirchengemeinde an, in der Regel ist dies die Gemeinde am Wohnsitz. Es ist aber auch möglich, sich einer anderen Kirchengemeinde anzuschließen. Dafür ist ein begründeter Antrag zu stellen, der sich an den Kirchenvorstand der aufnehmenden Kirchengemeinde richtet.