Der Pastor geht in den Ruhestand oder die Pastorin wechselt auf eine andere Stelle – die Pfarrstelle wird vakant. Wie geht es nun weiter?

Grafik: Gerke/Ruge/HkD
Vakanzvertretung
Bis zur Wiederbesetzung der Pfarrstelle wird die pfarramtliche Versorgung der Gemeinde durch eine Vakanzvertretung sichergestellt. Auf Vorschlag der Superintendentur beauftragt der Regionalbischof oder die Regionalbischöfin einen anderen Pastor oder eine andere Pastorin.
Die Vakanzvertretung übernimmt für die Übergangszeit Gesamtverantwortung für die pfarramtliche Versorgung und ist kraft Amtes Mitglied im Kirchenvorstand. Für den konkreten Dienst kann sie oder er auch Nebenvertreter hinzuziehen.
Wiederbesetzung der Pfarrstelle
Gleichzeitig muss die Wiederbesetzung der Pfarrstelle in die Wege geleitet werden.