Der Kirchenkreis

Der Kirchenkeis ist der Zusammenschluss der Kirchengemeinden seines Bereichs, aber auch eine selbständige Körperschaft. Der Kirchenkreis ist Gliederung und Verwaltungsbezirk der Landeskirche und Amtsbereich des Superintendenten oder der Superintendentin.
Der Kirchenkreis soll die Arbeit der Kirchengemeinden fördern und sie zur gemeinsamen Erfüllung besonderer kirchlicher Aufgaben veranlassen. Er leistet den Kirchengemeinden Verwaltungshilfe.
Der Kirchenkreis hat übergemeindliche Aufgaben insbesondere auf den Gebieten der Verkündigung, des Erziehungs- und Bildungswesens, der Diakonie und Mission sowie der ökumenischen Arbeit und der Öffentlichkeitsarbeit durchzuführen und die dafür notwendigen Einrichtungen zu schaffen. Er ist eine wichtige Ebene in der Finanz- und Stellenplanung.