Grafik: Gerke/Ruge/HkD

Kirchen(kreis)amt

Aufgaben

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Das Kirchen(kreis)amt hat insbesondere folgende Aufgaben:

  • Unterstützung bei der Vorbereitung und Ausführung von Beschlüssen und bei der Führung der täglichen Geschäfte für den Kirchenkreistag, für den Kirchenkreisvorstand sowie die Kirchenvorstände;
  • Geld- und Vermögensverwaltung in Auftrag der Kirchengemeinde;
    das Gleiche gilt für den Kirchenkreis, seine Organe, Werke und Einrichtungen;
  • Verwaltungshilfe im Kirchenkreis nach Maßgabe der vorhandenen Mittel und Kräfte.

Das Kirchen(kreis)amt ist kein Entscheidungsorgan

Das Kirchen(kreis)amt ist kein Entscheidungsorgan, sondern eher eine Art Service-Stelle und an die Weisungen der Entscheidungsträger gebunden. Eigenverantwortlich handelt es nur dann, wenn es dazu ausdrücklich bevollmächtigt worden ist. (Siehe unten: Geschäfte der laufenden Verwaltung.)

Unterstützung der Gremien

Die Entscheidungsgremien der Kirchengemeinden und Kirchenkreise müssen insbesondere von ihren administrativen Aufgaben entlastet werden. Voraussetzung ist hierfür, dass das Kirchen(kreis)amt rechtzeitig in Entscheidungsprozesse eingebunden wird.

Es erleichtert die Entscheidungsfähigkeit der Verantwortlichen, wenn Beschlussvorlagen der Verwaltung schon im Vorfeld mit den Fachausschüssen oder Fachgebietsbeauftragten gut vorbereitet und abgestimmt sind. Zudem erspart ein solches Vorgehen viel Zeit bei der Ausführung der Beschlüsse.

Geld- und Vermögensverwaltung

Eine der wesentlichen Aufgaben des Kirchenkreisamts ist die Wahrnehmung der Kassengeschäfte. Es unterstützt die Kirchenvorstände und Gremien des Kirchenkreises bei der Aufstellung von Haushaltsplänen.

Außerdem führt es finanzwirksame Beschlüsse aus und führt den Nachweis sowie die Verwaltung des Vermögens und der Schulden.

Somit ist das Kirchen(kreis)amt eine Kassenstelle der Kirchengemeinden und der Einrichtungen im Kirchenkreis. Sämtliche in den Kirchengemeinden und im Kirchenkreis anfallenden Einnahmen und Ausgaben werden im Kirchen(kreis)amt erfasst, nachgewiesen und abgewickelt.

Konkrete Verwaltungshilfen

Über die Geld- und Vermögensverwaltung hinaus erbringen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Kirchen(kreis)amtes weitere Dienstleistungen zur Erfüllung des kirchlichen und diakonischen Auftrages.

Sie beraten und unterstützen die Verantwortlichen und Leitungsorgane der Kirchengemeinden und des Kirchenkreises zum Beispiel auf folgenden Gebieten:

  • Errichtung von Mitarbeiterstellen,
  • Anstellung von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen,
  • Vermietung von Gebäuden,
  • Verpachtung von Grundstücken sowie weitere Grundstücksangelegenheiten,
  • Friedhofssatzungen und Gebührenordnungen,
  • Festlegung von Beiträgen in Kindertagesstätten und
  • Begleitung von Baumaßnahmen.

Geschäfte der laufenden Verwaltung

Es hat sich bewährt, dass Kirchenvorstände und Kirchenkreisvorstände das Kirchen(kreis)amt mit der laufenden Verwaltung der Geschäfte beauftragen (§ 50a Kirchengemeindeordnung und § 41a der Kirchenkreisordnung).

Dabei handelt es sich um Aufgaben des Verwaltungsvollzuges, regelmäßig wiederkehrende Rechtsgeschäfte sowie sonstige Vorgänge von sachlich und finanziell nicht grundsätzlicher Bedeutung für Kirchengemeinden und Kirchenkreise.

Unterstützung für Kirchenvorsteher*innen

Kirchenvorsteher und Kirchenvorsteherinnen bringen ehrenamtlich oft unter großem Zeitaufwand ihre Kenntnisse und Fähigkeiten ein. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Kirchenkreisämter sind bestrebt, Ihnen bei Ihrer Arbeit – besonders in Verwaltungs- und Rechtsfragen – beratend und unterstützend zur Seite zu stehen.

Wir ermutigen Kirchenvorstände deshalb, sich bei der Bewältigung der vielfältigen Aufgaben vertrauensvoll an die Verwaltungsexperten in den Kirchen(kreis)ämtern unserer Landeskirche zu wenden.

Die Adressen der Kirchen(kreis)ämter finden Sie im Anhang des Handbuchs für Kirchenvorstände.