Aufgaben

Die Kirchenkreissynode übernimmt in finanzieller, struktureller und personeller Hinsicht wesentliche Grundsatz- und Leitungsaufgaben im Kirchenkreis.
- Sie beschließt den Haushaltsplan einschließlich des Stellenplanes des Kirchenkreises,
- setzt die von den Kirchengemeinden zu leistenden Abgaben und Umlagen sowie die Erhebung von Kirchensteuern aufgrund gesetzlicher Vorschriften fest und
- beschließt über die Aufnahme von Darlehen für den Kirchenkreis, soweit diese nicht aus den ordentlichen Einnahmen des laufenden und des nächsten Rechnungsjahres getilgt werden können.
- Außerdem beschließt sie die Finanzsatzung und den Stellenrahmenplan nach den Vorschriften über den Finanzausgleich.
- Sie nimmt die Rechnungen der Kirchenkreiskasse ab und beschließt über die Entlastung und bestimmt Einrichtungen im Kirchenkreis.
- Sie wählt die Mitglieder des Vorstandes der Kirchenkreissynode, die Mitglieder des Kirchenkreisvorstandes und auf Vorschlag des Landeskirchenamtes den Superintendenten oder die Superintendentin.
- Sie erledigt Anträge und Vorlagen, beschließt über Anträge an die Landessynode oder andere Stellen und
- kann eine Beauftragte oder einen Beauftragten für die Arbeit der ehrenamtlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen wählen.
Außerdem wirkt die Kirchenkreissynode
- bei dem Erlass von kirchlichen Ordnungen und bei der Bildung der Landessynode mit.
- Und überdies bildet sie aus ihrer Mitte für bestimmte Aufgaben Ausschüsse, die sie durch sachkundige Kirchenglieder mit und ohne Stimmrecht ergänzen kann.