
Jeder Kirchenkreis muss einen Kirchenkreisvorstand haben.
Der Kirchenkreisvorstand besteht aus sechs ehrenamtlichen Mitgliedern, drei Pastorinnen/Pastoren und der Superintendentin/ dem Superintendenten, die/der in diesem Gremium den Vorsitz innehat.
Der stellvertretende Vorsitz wird von zwei Personen - einem ordinierten und einem ehrenamtlichen Mitglied - wahrgenommen.