Grafik: Gerke/Ruge/HkD

Kirchenkreisvorstand

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Jeder Kirchenkreis muss einen Kirchenkreisvorstand haben.

Der Kirchenkreisvorstand besteht aus sechs ehrenamtlichen Mitgliedern, drei Pastorinnen/Pastoren und der Superintendentin/ dem Superintendenten, die/der in diesem Gremium den Vorsitz innehat.

Der stellvertretende Vorsitz wird von zwei Personen - einem ordinierten und einem ehrenamtlichen Mitglied - wahrgenommen.

Aufgaben

Der Kirchenkreisvorstand trägt gemeinsam mit der Kirchenkreissynode und dem Superintendenten oder der Superintendentin die Verantwortung für die Arbeit im Kirchenkreis und vertritt grundsätzlich die Kirchenkreissynode, wenn dieser nicht tagt – mit Ausnahme der Änderungen des Haushaltsplanes einschließlich des Stellenplanes des Kirchenkreises oder des Stellenrahmenplanes. Er sorgt für die Ausführung der Beschlüsse der Kirchenkreissynode.

Dem Kirchenkreisvorstand ist ein außerordentlich wichtiges Aufgabenspektrum zugeordnet.

  • Er trägt gemeinsam mit der Superintendentin/ dem Superintendenten und der Kirchenkreissynode die strategische und finanzielle Verantwortung im Kirchrenkreis.
  • Er führt die laufenden Geschäfte des Kirchenkreises,
  • unterstützt und berät den Superintendenten oder die Superintendentin,
  • fördert die Arbeit der Kirchengemeinden und
  • führt die Aufsicht über die Kirchengemeinden und ihre Kirchenvorstände,
  • überwacht die kirchlichen Wahlen,
  • entscheidet über Genehmigungen aufgrund kirchlichen Rechts,
  • beschließt über die Besetzung der Stellen für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Kirchenkreis und seinen Einrichtungen,
  • führt die Aufsicht über die hier tätigen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und stellt für sie Dienstanweisungen auf,
  • verwaltet das Vermögen und die Kassen des Kirchenkreises und
  • ordnet die Kassenprüfungen,
  • verteilt nach den von der Kirchenkreissynode aufgestellten Grundsätzen die dem Kirchenkreis zur Verfügung stehenden Mittel,
  • fördert und unterstützt die regionale Zusammenarbeit der Kirchengemeinden im Kirchenkreis und
  • er soll Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen fördern und dafür Sorge tragen, dass sie sich ausreichend fortbilden.