Grafik: Gerke/Ruge/HkD

Rechtspflege der Landeskirche

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Aufgaben der Rechtspflege nimmt für die Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers der Rechtshof der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen wahr. Dies umfasst die Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie die Funktion als Disziplinargericht.

Für die zweite Instanz sind Gerichte bei der Vereinigten Evangelisch-lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) und der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) zuständig. Diese gewähren Rechtsschutz gegen Entscheidungen kirchlicher Organe.

Text: Dr. Rolf Krämer, Vizepräsident des Landeskirchenamtes der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers