Kirchenvorstand trägt Verantwortung als Gebäudeeigentümer
Die Verantwortung für die Veranstaltungen einer Kirchengemeinde trägt in der Regel der Kirchenvorstand als Gebäudeeigentümer. Dafür ist es unabdingbar, von den geltenden Gesetzen und Verordnungen aus Baurecht, Arbeitsschutz, Urheberrecht und anderen Bereichen Kenntnis zu haben und sie in angemessener Weise für die eigene Gemeinde umzusetzen.
Es gilt, Gefahrenpotenziale zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um diese zu minimieren oder ganz zu vermeiden. Die Fachleute vom Haus kirchlicher Dienste, Landeskirchenamt und Ämtern für Bau- und Kunstpflege helfen Ihnen dabei gerne beratend weiter.
Text: Diakon Stefan Riepe, Fachplaner für Besuchersicherheit in der Evangelischen Medienarbeit (EMA)