Grafik: Gerke/Ruge/HkD

Veranstaltungsrecht

Heiligabend, Konfirmation, Reformationstag – Tage, an denen unsere Kirchen „aus allen Nähten platzen“. Wir freuen uns, dass Gottes Wort so viele Menschen erreicht, dass Alt und Jung miteinander feiern und alle sich dabei wortwörtlich so nah kommen.

Und doch bleibt ein mulmiges Gefühl. Dürfen eigentlich so viele Menschen in unsere Kirche? Was passiert, wenn jetzt was passiert?

Gemeindefest

Grafik: Gerke/Ruge/HkD

Es ist Gemeindefest. Wir bauen ein Zelt auf den Kirchplatz, eine Jugendband spielt Top-40-Hits, wir verkaufen Selbstgestricktes und gespendete Torten, abends zapft der Männerkreis Bier und grillt Bratwürstchen.

  • Hätten wir das alles eigentlich irgendwo anmeldensollen?
  • Was müssen wir beachten, wenn wir Lebensmittel verkaufen?
  • Und die GEMA gilt doch für uns als Kirche nicht, oder?

Gastkonzerte

Ein prominentes Gastkonzert findet in unserer Kirche statt. Die Agentur, an die wir unser Gebäude vermietet haben, hat so viele Karten verkauft, dass zusätzliche Stühle in den Mittelgang gestellt werden mussten. Der Aufbau von Licht- und Tontechnik ist umfangreich und beeindruckend. Aber die werden wohl schon wissen, was sie tun. Ist ja nicht unsere Veranstaltung.

Viele Regelungen - mehr öffentliche Aufmerksamkeit

In Deutschland gibt es kein dezidiertes Veranstaltungsrecht, vielmehr gilt es eine Vielzahl von Verordnungen und Gesetzen zu beachten, bei denen es letztendlich um die Fragen von Haftung und strafrechtlicher Verantwortung geht.

Auch wenn der Eindruck vielerorts so ist – diese gesetzlichen Regelungen und behördlichen Auflagen sind größtenteils nicht neu und auch nicht verschärft worden.

Allerdings ist die öffentliche Aufmerksamkeit für das, was im  Veranstaltungsbereich passiert, insbesondere im Hinblick auf Brandschutz und Besuchersicherheit größer geworden.

Kirchenvorstand trägt Verantwortung als Gebäudeeigentümer

Die Verantwortung für die Veranstaltungen einer Kirchengemeinde trägt in der Regel der Kirchenvorstand als Gebäudeeigentümer. Dafür ist es unabdingbar, von den geltenden Gesetzen und Verordnungen aus Baurecht, Arbeitsschutz, Urheberrecht und anderen Bereichen Kenntnis zu haben und sie in angemessener Weise für die eigene Gemeinde umzusetzen.

Es gilt, Gefahrenpotenziale zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um diese zu minimieren oder ganz zu vermeiden. Die Fachleute vom Haus kirchlicher Dienste, Landeskirchenamt und Ämtern für Bau- und Kunstpflege helfen Ihnen dabei gerne beratend weiter.

Text: Diakon Stefan Riepe, Fachplaner für Besuchersicherheit in der Evangelischen Medienarbeit (EMA)