Der Bischofsrat
Die Landesbischöfin oder der Landesbischof und die Regionalbischöfinnen und Regionalbischöfe kommen regelmäßig als Bischofsrat zusammen und beraten über alle Fragen, die das kirchliche Leben betreffen. Den Vorsitz führt die Landesbischöfin oder der Landesbischof.
Der Bischofsrat ist beispielsweise an Beschlüssen zur Einführung von Agenden, Gesangbücher, Perikopenordnungen und Katechismen der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers und in Fragen zu Beziehungen zu anderen Kirchen und Religionen beteiligt. Er wirkt bei der Besetzung von Pfarrstellen durch Ernennung und bei der Berufung von Pastorinnen und Pastoren mit besonderem Auftrag beratend mit.
Die Landesbischöfin oder der Landesbischof und die Regionalbischöfinnen und Regionalbischöfe tragen insbesondere durch geistliche Leitung und Aufsicht Verantwortung für die Einheit der Kirche und die Ausrichtung aller kirchlichen Arbeit an Schrift und Bekenntnis. Sie vertreten die Landeskirche im kirchlichen und öffentlichen Leben, in der Zusammenarbeit mit anderen Kirchen sowie im ökumenischen und interreligiösen Gespräch. Sie geben Anregungen für das kirchliche und geistliche Leben in der Landeskirche.
Die Landesbischöfin oder der Landesbischof und die Regionalbischöfinnen und Regionalbischöfe begleiten die kirchlichen Körperschaften und Einrichtungen sowie die anderen Formen kirchlichen Lebens und fördern ihr Zusammenwirken. Sie begleiten den Dienst der Pastorinnen und Pastoren sowie der anderen Mitarbeitenden mit Seelsorge, Rat, Ermutigung und Ermahnung. Sie tragen Verantwortung für Grundsatzfragen von Theologie, Verkündigung und theologischer Ausbildung.
Zu den weiteren Aufgaben des Bischofsrats siehe auch www.kirchenrecht-evlka.de