Grafik: Gerke/Ruge/HkD

Landeskirche

Die Kirchenleitung ist auf verschiedene Organe verteilt

Grafik: Gerke/Ruge/HkD

Die Leitung der Landeskirche ist nach der Verfassung der Landeskirche auf verschiedene Organe verteilt:

  • auf den Landesbischof,
  • auf den aus sechs Regionalbischöfen und Regionalbischöfinnen mit dem Landesbischof gebildeten Bischofsrat,
  • auf die Landessynode mit ihrem Landessynodalausschuss, der die Aufgaben der Landessynode wahrnimmt, wenn diese nicht versammelt ist,
  • und auf den Personalausschuss, der über bestimmte Personalentscheidungen der Landeskirche entscheidet.

Landesbischof

Die Landesbischöfin oder der Landesbischof nimmt den bischöflichen Dienst für die gesamte Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers wahr und fördert das Zusammenwirken aller Kräfte in der Landeskirche. Sie oder er nimmt zu Fragen und Aufgaben des kirchlichen und gesellschaftlichen Lebens öffentlich Stellung.

Die Landesbischöfin oder der Landesbischof bestimmt für sich eine Kirche als Predigtstätte und wirkt in den Kirchengemeinden der Landeskirche durch Predigt und Leitung von Gottesdiensten. Er oder sie kann sich mit Kundgebungen, die im Gottesdienst zu verlesen sind, an die Kirchengemeinden wenden und zu außerordentlichen Gottesdiensten aufrufen.

Die Landesbischöfin oder der Landesbischof hat das Recht, Kirchen und Kapellen einzuweihen sowie Visitationen vorzunehmen und hat das Recht, an Stelle der zuständigen Regionalbischöfin oder des zuständigen Regionalbischofs zu ordinieren.

Zu den weiteren Aufgaben der Landesbischöfin oder des Landesbischofs  siehe www.kirchenrecht-evlka.de

Zur Webseite des Landesbischofs

Der Bischofsrat

Die Landesbischöfin oder der Landesbischof und die Regionalbischöfinnen und Regionalbischöfe kommen regelmäßig als Bischofsrat zusammen und beraten über alle Fragen, die das kirchliche Leben betreffen. Den Vorsitz führt die Landesbischöfin oder der Landesbischof.

Der Bischofsrat ist beispielsweise an Beschlüssen zur Einführung von Agenden, Gesangbücher, Perikopenordnungen und Katechismen der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers und in Fragen zu Beziehungen zu anderen Kirchen und Religionen beteiligt. Er wirkt bei der Besetzung von Pfarrstellen durch Ernennung und bei der Berufung von Pastorinnen und Pastoren mit besonderem Auftrag beratend mit.

Die Landesbischöfin oder der Landesbischof und die Regionalbischöfinnen und Regionalbischöfe tragen insbesondere durch geistliche Leitung und Aufsicht Verantwortung für die Einheit der Kirche und die Ausrichtung aller kirchlichen Arbeit an Schrift und Bekenntnis. Sie vertreten die Landeskirche im kirchlichen und öffentlichen Leben, in der Zusammenarbeit mit anderen Kirchen sowie im ökumenischen und interreligiösen Gespräch. Sie geben Anregungen für das kirchliche und geistliche Leben in der Landeskirche.

Die Landesbischöfin oder der Landesbischof und die Regionalbischöfinnen und Regionalbischöfe begleiten die kirchlichen Körperschaften und Einrichtungen sowie die anderen Formen kirchlichen Lebens und fördern ihr Zusammenwirken. Sie begleiten den Dienst der Pastorinnen und Pastoren sowie der anderen Mitarbeitenden mit Seelsorge, Rat, Ermutigung und Ermahnung. Sie tragen Verantwortung für Grundsatzfragen von Theologie, Verkündigung und theologischer Ausbildung.

Zu den weiteren Aufgaben des Bischofsrats siehe auch www.kirchenrecht-evlka.de

Zur Webseite des Bischofsrats

Die Landessynode

Die Landessynode verkörpert Einheit und Vielfalt des kirchlichen und gemeindlichen Lebens in der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers. Sie ist zur gemeinsamen Willensbildung in der Landeskirche berufen. Sie wirkt darauf hin, dass alle kirchliche Arbeit dem Auftrag der Landeskirche gerecht wird.

Die Landessynode erörtert Angelegenheiten des kirchlichen und öffentlichen Lebens sowie theologische Grundsatzfragen. Sie kann Anregungen an andere Stellen in der Landeskirche sowie Entschließungen an die Öffentlichkeit oder an öffentliche Stellen richten. Sie kann sich mit Kundgebungen, die im Gottesdienst zu verlesen sind, unmittelbar an die Kirchengemeinden wenden. Sie kann sich über alle Angelegenheiten der Landeskirche unterrichten lassen, soweit nicht schutzwürdige Interessen Dritter entgegenstehen.

Zu den weiteren Aufgaben der Landessynode siehe auch: www.kirchenrecht-evlka.de

Zur Webseite der Landessynode

Der Landessynodalausschuss

Der Landessynodalausschuss vertritt die Landessynode, solange diese nicht versammelt ist und ist darin an die Weisungen der Landessynode gebunden. Er achtet darauf, dass die Beschlüsse der Landessynode ausgeführt werden und berät die anderen kirchenleitenden Organe in wichtigen Angelegenheiten der Leitung und Verwaltung der Landeskirche.

Zu den Aufgaben des Landessynodalausschusses im Einzelnen siehe: www.kirchenrecht-evlka.de

Zur Webseite des Landessynodalausschusses (LSA)

Der Personalausschuss

Dem Personalausschuss gehören an:

  • die Landesbischöfin oder der Landesbischof als Vorsitzende oder Vorsitzender,
  • die Präsidentin oder der Präsident der Landessynode,
  • die oder der Vorsitzende des Landessynodalausschusses,
  • eine Regionalbischöfin oder ein Regionalbischof, die oder der von den Regionalbischöfinnen und Regionalbischöfen gewählt wird,
  • die Präsidentin oder der Präsident des Landeskirchenamtes,
  • ein von den Mitgliedern des Landeskirchenamtes aus deren Mitte gewähltes ordiniertes Mitglied,
  • fünf von der Landessynode aus deren Mitte gewählte Mitglieder, darunter höchstens ein ordiniertes Mitglied.

Der Personalausschuss beschließt über wichtige Personalangelegenheiten der Landeskirche. Siehe hierzu mehr unter: www.kirchenrecht-evlka.de

Text: Susanne Briese, Landespastorin für Ehrenamtliche, Haus kirchlicher Dienste

Kirchensenat

Seit Einführung der neuen Verfassung im Januar 2020 gibt es den Kirchensenat nicht mehr. Einige seiner Aufgaben übernimmt nun der Personalausschuss.

Schaubild der kirchlichen Strukturen

Auf den Webseiten der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers finden Sie ein Schaubild, dass zeigt, wie die einzelnen Gremien und Organe miteinander zusammenhängen.

Direkt zum Schaubild

Das Landeskirchen-amt

Das Landeskirchenamt verwaltet als oberste kirchliche Verwaltungsbehörde die „inneren und äußeren Angelegenheiten der Landeskirche“.

Mehr zum Landeskirchenamt

Weitere Einrichtungen

Ämter für Bau- und Kunstpflege, Diakonisches Werk, Religionspädagogisches Institut...

Es gibt eine Fülle weiterer Einrichtungen in der Landeskirche. Auf dieser Seite erhalten Sie eine Übersicht und weiterführendes Links zu den Webseiten der einzelnen Einrichtungen.

Weitere Einrichtungen

Informationen aus der Landeskirche

Auf der Webseite der Hannoverschen Landeskirche stellen sich nicht nur die kirchlichen Gremien und Einrichtungen vor. Es gibt auch vielfältige Informationen zu vielen Bereichen kirchlichen Lebens und jeden Tag neue Berichte zu aktuellen Themen.

Zur Webseite der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers

Geschichte der Landeskirche

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