Grafik: Gerke/Ruge/HkD

Diakoninnen und Diakone

Arbeitsfelder von Diakoninnen und Diakonen

Grafik: Gerke/Ruge/HkD

Diakone und Diakoninnen arbeiten in unseren Gemeinden und Kirchenkreisen mit Kindern, Jugendlichen und Konfirmanden. Sie sind aber auch für Senioren und Seniorinnen, Familien und Alleinerziehende tätig.

Diakoninnen und Diakone initiieren und begleiten Eltern-Kind-Gruppen, kümmern sich um Erwerbslose, wirken mit im Gottesdienst, in der Krankenhausseelsorge und im Hospizdienst oder sie übernehmen die Leitung besonderer Projekte sowie Religionsunterricht an Schulen.

Kooperationen von Kirchengemeinden

Im Zuge der Kooperation mehrerer Kirchengemeinden werden Diakone und Diakoninnen zunehmend als Koordinatoren und Koordinatorinnen unterschiedlicher Arbeitsfelder eingesetzt.

Ausbildung und Einstellungsvoraussetzung

Einstellungsvoraussetzung für Diakone und Diakoninnen ist

  • ein (Fach-)Hochschulstudium
  • oder eine landeskirchliche Ausbildung
  • sowie die Einsegnung.


Für Diakone und Diakoninnen, die außerhalb unserer Landeskirche ausgebildet wurden, muss geprüft werden, ob diese Ausbildung anerkannt ist.

Regelausbildung von Diakoninnen und Diakonen ist das doppelte Diplom bzw. der doppelte Bachelor einer (Fach-)Hochschule oder der Bachelor in den Fächern Religionspädagogik und Soziale Arbeit.

Rechtsverordnung über Ausbildung und Dienst der Diakonin und des Diakons (DiakVO) Rechtssammlung 442-7