Auswertung und Beratung
Unmittelbar nach dem Gespräch sollten Sie sich austauschen und zu einer vorläufigen Einschätzung kommen. Dies ist besonders wichtig, wenn mehrere Gespräche hintereinander geplant sind. Fragen und Antworten sowie subjektive Eindrücke bis hin zum Ablehnungsgrund sind zu dokumentieren.
Wenn Sie Ihre Eindrücke nicht unmittelbar nach dem Gespräch festhalten, besteht die Gefahr der Verzerrung und des Vergessens. Das Ergebnis der Beratung sollte protokolliert werden (Aufbewahrungsfrist mindestens fünf Monate). Häufig treffen die am Gespräch unmittelbar Beteiligten nicht allein die Entscheidung.
Wenn der Kirchenvorstand oder eine andere Stelle die Stellenbesetzung letztendlich beschließt, muss für die dortige Beratung Ihre Entscheidung nachvollziehbar begründet sein. Das Protokoll ist gegebenenfalls bei einer Ablehnung einer Bewerbung und nachfolgenden Klage relevant.