Grafik: Gerke/Ruge/HkD

Bewerbungsgespräch

Ein Vertreter des Kirchenvorstands im Bewerbungsgespräch

Grafik: Gerke/Ruge/HkD

Wenn die Kirchengemeinde eine Stelle besetzt, sind Bewerbungsgespräche zu führen, an denen in der Regel ein*e Vertreter*in des Kirchenvorstandes teilnimmt. Aus Beweisgründen sollten auf Arbeitgeberseite immer mindestens zwei Personen das Bewerbungsgespräch führen.

Wer muss am Gespräch teilnehmen?

Die jeweilige Einrichtung stellt fest, wer nach den gesetzlichen Vorschriften sowie aus inhaltlichen Gründen am Auswahlverfahren und an den Bewerbungsgesprächen zu beteiligen ist.

  • Eine Beteiligung der Mitarbeitervertretung ist zu empfehlen.
  • Ebenso ist im Einzelfall die Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung oder des*der Gleichstellungsbeauftragten zu prüfen.
    Gleichstellungsbeauftragte haben nach dem Gleichberechtigungsgesetz (§ 17 Abs. 5 GlbG) grundsätzlich das Recht, an allen Bewerbungsgesprächen teilzunehmen und müssen bei der Terminfindung entsprechend berücksichtigt werden, sodass ihre Teilnahme möglich ist.
  • Sofern für die Stelle eine besondere fachliche Eignung vorausgesetzt ist, sollte außerdem die jeweilige Fachberatung bzw. Fachaufsicht herangezogen werden.

Kostenübernahme für Anreise- und Übernachtungskosten klären

Wenn für Bewerber*innen Anreise- oder Übernachtungskosten entstehen, ist vor der Einladung zum Bewerbungsgespräch zu klären, ob diese erstattet werden. Der Anspruch auf Kostenübernahme ist nur ausgeschlossen, wenn dies vorher eindeutig mitgeteilt wurde.

Die Vorbereitung auf das Bewerbungsgespräch

Zur Vorbereitung auf das Bewerbungsgespräch sind folgende Aspekte zu klären:

  • Nach welchen Kriterien wird aus den vorliegenden Bewerbungen eine Vorauswahl getroffen?
  • Wie sind bei der Auswahl die Kriterien des Anforderungsprofils (siehe Stellenausschreibung) zu gewichten?
  • Schwerbehinderte Bewerber*innen müssen bei fachlicher Eignung grundsätzlich eingeladen werden.
  • Wie viele Bewerbungsgespräche sollen maximal geführt werden?
  • Ein Standardfragebogen hilft, bei den Gesprächen Klarheit und Objektivität sicherzustellen. Dabei sollte man sich am Anforderungsprofil orientieren.
  • Wer leitet und dokumentiert das Gespräch?
  • In welchem zeitlichen Rahmen soll das Gespräch stattfinden? (in der Regel 30-60 Minuten).

Ablauf des Bewerbungsgesprächs

Was darf gefragt werden?

Dem Bedürfnis nach einem möglichst umfassenden Bild des*der Bewerber*in stehen rechtliche Grenzen entgegen. Nicht alles, was der Arbeitgeber wissen möchte, darf er auch fragen. Hier ist der Schutz der Persönlichkeit höher als das Informationsbedürfnis des Arbeitgebers.

Diese Fragen dürfen Sie stellen

Im Bewerbungsgespräch dürfen alle Fragen gestellt werden, die mit den allgemein zulässigen Auswahlkriterien korrespondieren oder sich auf besondere Fähigkeiten und Kenntnisse sowie beispielsweise die Bereitschaft zu Dienstreisen beziehen.

Diese Fragen dürfen Sie nicht stellen

Nicht zulässig sind Fragen nach

  • einer Partei- oder Gewerkschaftszugehörigkeit,
  • den finanziellen Verhältnissen,
  • nach einer Schwangerschaft,
  • der Familienplanung
  • oder nach Krankheiten. Eine Ausnahme bilden berufsrelevante Krankheiten mit andauernden oder aktuellen Tätigkeitseinschränkungen.

Nur wenn der Dienstherr bzw. Anstellungsträger nachweislich die Einstellung von schwerbehinderten Menschen fördern will, sind Fragen nach einer Schwerbehinderung zulässig.

Folgen von unrichtig beantworteten Fragen

Werden im Bewerbungsgespräch zulässige Fragen unrichtig beantwortet, kann der daraufhin abgeschlossene Arbeitsvertrag angefochten werden und ist damit auch ohne Kündigung unwirksam. Unzulässige Fragen dürfen Bewerber*innen hingegen ohne rechtliche Folgen unrichtig beantworten.

Gesprächsverlauf

  • Begrüßung, Smalltalk zum „Anwärmen“ und Vorstellung aller Anwesenden,
  • Überblick über den Ablauf des Gesprächs,
  • kurze Vorstellung der Kirchengemeinde bzw. Einrichtung mit ihren Schwerpunkten und Spezifika,
  • Selbstpräsentation des*der Bewerber*in und Darstellung des beruflichen Werdegangs,
  • Besprechung der beruflichen Entwicklung/Arbeitsinhalte,
  • soziale Kompetenzen, Teamverhalten, Persönliche Kompetenzen,
  • Fragen des*der Bewerber*in,
  • Abschluss des Gesprächs, Verbleib (weiteres Verfahren, z. B. wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist), Verabschiedung.

Auswertung und Beratung

Unmittelbar nach dem Gespräch sollten Sie sich austauschen und zu einer vorläufigen Einschätzung kommen. Dies ist besonders wichtig, wenn mehrere Gespräche hintereinander geplant sind. Fragen und Antworten sowie subjektive Eindrücke bis hin zum Ablehnungsgrund sind zu dokumentieren.

Wenn Sie Ihre Eindrücke nicht unmittelbar nach dem Gespräch festhalten, besteht die Gefahr der Verzerrung und des Vergessens. Das Ergebnis der Beratung sollte protokolliert werden (Aufbewahrungsfrist mindestens fünf Monate). Häufig treffen die am Gespräch unmittelbar Beteiligten nicht allein die Entscheidung.

Wenn der Kirchenvorstand oder eine andere Stelle die Stellenbesetzung letztendlich beschließt, muss für die dortige Beratung Ihre Entscheidung nachvollziehbar begründet sein. Das Protokoll ist gegebenenfalls bei einer Ablehnung einer Bewerbung und nachfolgenden Klage relevant.

Absagen

Absageschreiben sollten freundlich, ohne explizite Ablehnungsgründe und so neutral und wertfrei wie möglich formuliert sein. Nehmen Sie Abstand von mündlichen Aussagen, um keine Anhaltspunkte für eine vermeintliche Benachteiligung zu bieten.

Weitere Informationen

Weitere Informationen, Ablaufpläne und Musterschreiben finden Sie auch im Intranet der Landeskirche Hannovers unter www.intern-e.evlka.de.

(Bereich WIKI: Intranet Landeskirche Hannovers – aus den Sachgebieten – Personal – Arbeits- und Tarifrecht – Startseite)

Zur Nutzung des Intranets ist eine Registrierung bei intern-e.de nötig. Sollte es danach nicht möglich sein, auf den internen Bereich zuzugreifen, wenden Sie sich unter Angabe Ihres Namens, Ihrer Funktion und Emailadresse mit der Bitte um Erteilung der Berechtigung per Email an support@systeme-e.de.

Das Kirchenamt berät Sie gern

Bei darüber hinausgehenden Fragen wenden Sie sich bitte an das zuständige Kirchen(kreis)amt. Die Mitarbeitenden beraten Sie gern.

Landeskirchliche Rechtssammlung

Im Fachinformationssystem Kirchenrecht finden Sie alle geltenden und hier zitierten Gesetze der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers.

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