Grafik: Gerke/Ruge/HkD

Dienst- und Fachaufsicht

Der Kirchenvorstand hat die Dienstaufsicht

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Grundsätzlich hat der Kirchenvorstand als Anstellungsträger Dienstaufsicht über die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kirchengemeinde (§ 54 Kirchengemeindeordnung).

Was bedeutet Dienstaufsicht?

Dienstaufsicht bedeutet unter anderem:

  • Genehmigung von Erholungs- und Bildungsurlaub und Arbeitsbefreiung,
  • Anzeige und Nachweis von Arbeitsunfähigkeit,
  • Meldung von Dienstunfällen,
  • Genehmigung von Dienstreisen,
  • Genehmigung der Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen
    im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

Die Dienstaufsicht kann deligiert werden

Der Kirchenvorstand kann die Dienstaufsicht delegieren. Aus praktischen Gründen nimmt in der Regel der Pastor oder die Pastorin die laufende Dienstaufsicht wahr. Der Vorteil ist, dass er oder sie einfacher zu erreichen ist als ein Kirchenvorsteher oder eine Kirchenvorsteherin.

Aber es sind auch andere Regelungen denkbar. Der Kirchenvorstand sollte seine Entscheidung nach den örtlichen Verhältnissen treffen. Wichtig ist, dass ein Ansprechpartner oder eine Ansprechpartnerin benannt ist.

Unterschied zwischen Dienstaufsicht und Fachaufsicht

Von der Dienstaufsicht unterschieden wird die Fachaufsicht.
Die Fachaufsicht sorgt dafür, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre dienstlichen Aufgaben auch auf die fachlich richtige Weise ausführen. Weil sehr unterschiedliche Berufsgruppen in Kirchengemeinden tätig sind, sind verschiedene Stellen für die Fachaufsicht zuständig.

Die Fachaufsicht ist durch das Landeskirchenamt gemäß § 54 Abs. 1 Satz 2 Kirchengemeindeordnung geregelt.

Text: Edeltraut Vormfenne, Referat 72 im Landeskirchenamt

Weitere Informationen zum Arbeits- und Tarifrecht

Im Intranet der Landeskirche Hannovers unter www.intern-e.evlka.de finden Sie Informationen zum Arbeits- und Tarifrecht zu den Rubriken Aktuelles, Dienstvertragsordnung, Tarifverträge, Arbeitsrechtsregelungen und Praxis.

(Bereich WIKI: Intranet Landeskirche Hannovers – aus den Sachgebieten – Personal – Arbeits- und Tarifrecht – Startseite)

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