Grafik: Gerke/Ruge/HkD

Dienstanweisung

Übertragung von Aufgaben an die Mitarbeitenden

Mit einer Dienstanweisung konkretisiert der Arbeitgeber die den Mitarbeitenden übertragenen Aufgaben, um in dem Beschäftigungsverhältnis für beide Vertragsparteien eine größere Rechtssicherheit zu erzielen und dadurch Streitigkeiten zu vermeiden.

Schriftliche Dienstanweisungen

Grafik: Gerke/Ruge/HkD

Die schriftliche Form der Dienstanweisung trägt zu Klarheit und Verlässlichkeit bei.

Dienstanweisungen müssen berücksichtigen, dass die übertragenen Aufgaben in der vertraglich festgesetzten Arbeitszeit der Mitarbeitenden erledigt werden können. Zusätzliche Aufgaben können nur übertragen werden, wenn andere wegfallen.

Billigung von Dienstanweisungen durch das Landeskirchenamt

Für die Berufsgruppen der Diakon*innen und hauptberuflichen Kirchenmusiker*innen sind Dienstanweisungen darüber hinaus vorgeschrieben. Sie bedürfen der Billigung durch das Landeskirchenamt und sind diesem daher zeitnah nach Einstellung bzw. bei Änderung des Aufgabengebietes zuzuleiten.

Musterdienstanweisungen

Für die Berufsgruppen der Diakon*innen und hauptberuflichen Kirchenmusiker*innen sind verbindliche Musterdienstanweisungen in der aktuell gültigen Fassung zu verwenden. Diese stehen im Intranet der Landeskirche zur Verfügung.

Muster für Mitarbeitende im Sozial- und Erziehungsdienst, im Sekretariat und im Küsterdienst werden dort ebenfalls zur Verfügung gestellt.

Regelmäßige Überprüfung und ggf. Anpassung

Eine Dienstanweisung soll bezüglich des Aufgabenbereiches spätestens nach drei Jahren überprüft und ggf. angepasst werden. Sie ist immer dann zu ändern, wenn sich eine grundlegende Änderung des Aufgabenbereiches ergibt, beispielsweise im Zuge von Regionalisierungen.

Informationen zum Arbeits- und Tarifrecht

Im Intranet der Landeskirche Hannovers unter www.intern-e.evlka.de finden Sie Informationen zum Arbeits- und Tarifrecht zu den Rubriken Aktuelles, Dienstvertragsordnung, Tarifverträge, Arbeitsrechtsregelungen und Praxis.

(Bereich WIKI: Intranet Landeskirche Hannovers – aus den Sachgebieten – Personal – Arbeits- und Tarifrecht – Startseite)

Zur Nutzung des Intranets ist eine Registrierung bei intern-e.de nötig. Sollte es danach nicht möglich sein, auf den internen Bereich zuzugreifen, wenden Sie sich unter Angabe Ihres Namens, Ihrer Funktion und Emailadresse mit der Bitte um Erteilung der Berechtigung per Email an support@systeme-e.de.

Das Kirchenamt berät Sie gern

Bei darüber hinausgehenden Fragen wenden Sie sich bitte an das zuständige Kirchen(kreis)amt. Die Mitarbeitenden beraten Sie gern.

Landeskirchliche Rechtssammlung

Im Fachinformationssystem Kirchenrecht finden Sie alle geltenden und hier zitierten Gesetze der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers.

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