Grafik: Gerke/Ruge/HkD

Fürsorgepflicht

Sorge für das Wohlergehen der Mitarbeitenden

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Der Kirchenvorstand ist in seiner Funktion als Arbeitgeber zum Schutz von Leben und Gesundheit der für ihn tätigen Mitarbeitenden verpflichtet. Dies ergibt sich aus den §§ 617 und 618 Bürgerliches Gesetzbuch (Pflicht zur Krankenfürsorge und zu Schutzmaßnahmen) als eine sogenannte Nebenpflicht aus dem Dienstverhältnis sowie aus weiteren spezifischen Vorschriften.Der Kirchenvorstand in seiner Funktion als Arbeitgeber hat die Pflicht, für das Wohlergehen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Kirchgemeinde Sorge zu tragen. Dies ergibt sich aus den §§ 617 und 618 Bürgerliches Gesetzbuch und als eine sogenannte Nebenpflicht aus dem Dienstverhältnis sowie weiteren Vorschriften.

Ordnungsgemäße Entrichtung von Sozialabgaben

Eine der Fürsorgepflichten ist die ordnungsgemäße Entrichtung von Sozialabgaben und die Anmeldung zur Berufsgenossenschaft. Diese Aufgaben übernehmen die Kirchenämter, daher sind diese frühzeitig über die Änderung bestehender oder die Begründung neuer Beschäftigungsverhältnisse zu informieren.

Arbeits- und Mitarbeitendenschutz beachten (auch Arbeitszeiten)

Öffentlich-rechtliche Fürsorgepflichten ergeben sich insbesondere aus folgenden Rechtsquellen (siehe auch unter Arbeits- und Gesundheitsschutz):

  •  Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG),
  •  Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG),
  •  Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
  • Regelwerk der Berufsgenossenschaften
  • Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
  • Mutterschutzgesetz (MuSchG)
  • Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
  • Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
  • EKD-Datenschutzgesetz (DSG-EKD)

Weitere Informationen zum Arbeits- und Tarifrecht

Im Intranet der Landeskirche Hannovers unter www.intern-e.evlka.de finden Sie Informationen zum Arbeits- und Tarifrecht zu den Rubriken Aktuelles, Dienstvertragsordnung, Tarifverträge, Arbeitsrechtsregelungen und Praxis.

(Bereich WIKI: Intranet Landeskirche Hannovers – aus den Sachgebieten – Personal – Arbeits- und Tarifrecht – Startseite)

Zur Nutzung des Intranets ist eine Registrierung bei intern-e.de nötig. Sollte es danach nicht möglich sein, auf den internen Bereich zuzugreifen, wenden Sie sich unter Angabe Ihres Namens, Ihrer Funktion und Emailadresse mit der Bitte um Erteilung der Berechtigung per Email an support@systeme-e.de.

Das Kirchenamt berät Sie gern

Bei darüber hinausgehenden Fragen wenden Sie sich bitte an das zuständige Kirchen(kreis)amt. Die Mitarbeitenden beraten Sie gern.

Landeskirchliche Rechtssammlung

Im Fachinformationssystem Kirchenrecht finden Sie alle geltenden und hier zitierten Gesetze der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers.

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