Wer führt das Jahresgespräch?
Der oder die unmittelbar Vorgesetzte
Allgemein gilt: Jahresgespräche sind durch die unmittelbaren Vorgesetzten zu führen, d. h. durch die Leitungsperson, die einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter unmittelbar Anordnungen für die dienstliche Tätigkeit erteilen kann.
Als Anstellungsträger der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde muss der Kirchenvorstand Personen beauftragen, die diese Vier-Augen-Gespräche führen.
Einrichtungen der Kirchengemeinde - Einrichtungsleiter*in
Bei Einrichtungen der Kirchengemeinde, die eine eigene Leitung haben (z. B. Kindertagesstätten, sofern sie nicht zu einem Kindertagesstättenverband
gehören), führt die vom Kirchenvorstand beauftragte Person nur das Jahresgespräch mit dem Leiter oder der Leiterin.
Die Gespräche mit den Mitarbeitenden führt dann die Einrichtungsleiterin oder der Einrichtungsleiter. Es gilt das kaskadierende System.
Pastoren und Pastorinnen
Pastoren und Pastorinnen sind nicht Angestellte der Kirchengemeinde. Diese Jahresgespräche führt der Superintendent oder die Superintendentin. Dabei werden die Ziele berücksichtigt, die der Kirchenvorstand für die Arbeit der Kirchengemeinde beschlossen hat.