Grafik: Gerke/Ruge/HkD

Jahresgespräche

Gespräch zwischen Mitarbeiter oder Mitarbeiterin und einer Leitungsperson

Grafik: Gerke/Ruge/HkD

In unserer Landeskirche sind seit 2009 regelmäßige Jahresgespräche zwischen allen Mitarbeitenden und ihren Leitungspersonen verbindlich eingeführt.

Dies sind anlasslose,vertrauliche Vier-Augen-Gespräche. Sie sind Ausdruck eines Handelns im Geist der Gemeinschaft und zielen auf Ermutigung und Wertschätzung. Strukturen und Ziele der Arbeit werden transparent; zielorientiertes Handeln wird erleichtert.

Jahresgespräche regeln und steuern nicht einseitig, sondern sind am Konsens orientiert.

Jahresgespräche für beruflich Mitarbeitende verpflichtend

Grundsätzlich können mit allen Mitarbeitenden der Kirchengemeinde, beruflichen wie ehrenamtlichen, Jahresgespräche geführt werden. Für Pastoren und Pastorinnen, sowie für berufliche Mitarbeitende sind Jahresgespräche verbindlich. Gleichzeitig hat dieser Personenkreis ein Anrecht auf ein Jahresgespräch.

Unterschied zwischen Mitarbeitergespräch und Jahresgespräch

Weil Jahresgespräche Vier-Augen-Gespräche sind, unterscheiden sie sich von den jährlichen Gesprächen, die der Kirchenvorstand nach § 51 KGO mit den Mitarbeitenden der Kirchengemeinde führen muss.

Mit Zustimmung des Mitarbeiters oder der Mitarbeiterin kann das Jahresgespräch jedoch an die Stelle des Gespräches nach § 51 KGO treten.

Wer führt das Jahresgespräch?

Der oder die unmittelbar Vorgesetzte
Allgemein gilt: Jahresgespräche sind durch die unmittelbaren Vorgesetzten zu führen, d. h. durch die Leitungsperson, die einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter unmittelbar Anordnungen für die dienstliche Tätigkeit erteilen kann.

Als Anstellungsträger der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde muss der Kirchenvorstand Personen beauftragen, die diese Vier-Augen-Gespräche führen.

Einrichtungen der Kirchengemeinde - Einrichtungsleiter*in
Bei Einrichtungen der Kirchengemeinde, die eine eigene Leitung haben (z. B. Kindertagesstätten, sofern sie nicht zu einem Kindertagesstättenverband
gehören), führt die vom Kirchenvorstand beauftragte Person nur das Jahresgespräch mit dem Leiter oder der Leiterin.

Die Gespräche mit den Mitarbeitenden führt dann die Einrichtungsleiterin oder der Einrichtungsleiter. Es gilt das kaskadierende System.

Pastoren und Pastorinnen
Pastoren und Pastorinnen sind nicht Angestellte der Kirchengemeinde. Diese Jahresgespräche führt der Superintendent oder die Superintendentin. Dabei werden die Ziele berücksichtigt, die der Kirchenvorstand für die Arbeit der Kirchengemeinde beschlossen hat.

Regelmäßige Schulungen

Jahresgespräche darf nur führen, wer die dafür erforderliche Qualifikation durch die Teilnahme an einer der regelmäßig stattfindenden Schulungen unserer Landeskirche erworben hat. Nachfolgende Coachings sorgen für den Erhalt des Qualitätsstandards.

Durchführung und Vorbereitung

Dem Jahresgespräch liegen für alle Berufsgruppen einheitliche Vorbereitungsbögen zugrunde. Sie differenzieren sich für Mitarbeitende und Leitungspersonen. Sie leiten dazu an, zum Thema zu machen, was in der Arbeitsbeziehung ansteht.

Das Jahresgespräch besteht formal aus folgenden Abschnitten:

  • Rückblick auf das vergangene Jahr. Ab dem zweiten Jahresgespräch auch auf die vor einem Jahr getroffenen Zielvereinbarungen;
  • Austausch über Arbeitsbedingungen und Arbeitsumfeld;
  • wechselseitige Rückmeldung, wie die Arbeit des jeweils anderen wahrgenommen wird (also auch Feedback auf das Leitungsverhalten der Leitungsperson);
  • ggf. Erarbeitung und Vereinbarung von Zielvereinbarungen sowie Vereinbarung von Maßnahmen der Personalentwicklung (z. B. Teilnahme an einer Fortoder Weiterbildung oder einer Supervision).

Grundsatz

Das Jahresgespräch ist vertraulich.

Informationen dürfen an dritte Personen nur weitergegeben werden, wenn beide Seiten es vereinbaren. So ist es sinnvoll bis unverzichtbar, dass die anderen Mitglieder des Kirchenvorstands von einzelnen Zielvereinbarungen Kenntnis erhalten.

Text: Gabriele Ahnert-Sundermann, Oberkirchenrätin im Landeskirchenamt

Termine und Anmeldung

Termine und Anmeldung zur Jahresgespräche-Schulung

sowie Vorbereitungsbögen zum Jahresgespräch

finden Sie unter:

www.jahresgespraeche.de