Freie Stellen müssen ausgeschrieben werden

Mitarbeiterstellen in Kirchengemeinden sind vor der Besetzung auszuschreiben. Dieser Pflicht wird ausreichend nachgekommen, wenn die Stelle in die von der EKD angebotenen bundesweiten Stellenbörse im Internet eingestellt wird. Ohne eine Stellenausschreibung kann die Mitarbeitervertretung ihre Zustimmung zur Einstellung verweigern.
Stellen für Lehrkräfte, Kirchenbeamtinnen und Kirchenbeamte sowie Stellen von Aushilfs- oder Vertretungskräften (bis zu drei Monate befristet) sind von dieser Regelung ausgenommen. Pfarrstellen werden ausschließlich im Internet ausgeschrieben (www.freiepfarrstellen.de).