Grafik: Gerke/Ruge/HkD

Ehrenamtskoordination

Gewinnung und Begleitung von Ehrenamtlichen

Grafik: Gerke/Ruge/HkD

Ehrenamtliche Mitarbeit bedarf in der Kirchengemeinde verstärkter Aufmerksamkeit und Unterstützung.

Die Leitungsgremien der Kirche und somit auch der Kirchenvorstand sind gefordert, die Gewinnung und Begleitung von Ehrenamtlichen verlässlich zu organisieren und die Wertschätzung des Engagements vielfältig zu gestalten.

Die Kirchengemeindeordnung (KGO) regelt im § 24 die wichtigsten Aspekte.

§ 24 Kirchengemeindeordnung (KGO) Rechtssammlung 12 A

Zwölf Standards für das Ehrenamt

Im Jahr 2008 hat die Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers gemeinsam mit dem Diakonischen Werk zwölf Standards für das Ehrenamt formuliert. Sie sind Grundlage einer guten Ehrenamtsarbeit.

Im Kern geht es dabei um folgende Aspekte:

Ehrenamtliche Mitarbeit - ein Schwerpunkt der Gemeindeleitung

  • Beteiligung und Mitwirkung ist ein wesentlicher Bestandteil des protestantischen Kirchenverständnisses. Partizipation zu fördern entspricht dem Verfassungsanspruch unserer Landeskirche.

Verlässliche Ansprechpartner

  • Als Beauftragte des Kirchenvorstands kümmern sich Ehrenamtskoordinatorinnen und -koordinatoren je nach Bedarf, Größe und Struktur der Gemeinde um die Erfassung ehrenamtlich Tätiger, um die Vermittlung eines Engagements und um Beratung im Konfliktfall.

Engagementbereitschaft aufgreifen

  • Die vielfältigen Gaben, Fertigkeiten, Interessen und Leidenschaften, die im Umfeld der Gemeinde schlummern, gilt es zu erkennen, zu wecken und zu erfassen.

Engagementfelder beschreiben

  • Aufgaben, die sich für ein ehrenamtliches Engagement eignen, sollten möglichst genau beschrieben und dokumentiert sein. Interessierte können dann – ausreichend informiert – entscheiden, ob und wie sie dieses Ehrenamt ausfüllen.

Ressourcen für das Ehrenamt

  • Eigenständige und hochwertige ehrenamtliche Mitarbeit ist ohne eine angemessene Ausstattung schwer möglich. Deshalb ist ein Budget für Auslagenerstattungen und Fortbildungen einzuplanen. Darüber hinaus sind Regelungen über den Zugang zu Räumlichkeiten (Kirche,  Gruppenräume, Lager etc.) sowie technischen Hilfsmitteln (Kopierer, Telefon und Computer etc.) erforderlich.

Wertschätzung und Anerkennung

  • Wenn Menschen sich freiwillig und unentgeltlich engagieren, sollte das anerkannt werden. Ein guter Start ins Ehrenamt gehört genauso dazu, wie ein guter Abschied, wenn das Engagement beendet wird. Eine Bescheinigung der Mitarbeit sowie ein Kompetenznachweis für Ehrenamtliche sollten selbstverständlich sein. Regelmäßige Gespräche und Rückmeldungen und Möglichkeiten zur Mitsprache sind weitere wichtige Elemente der Anerkennung und Wertschätzung.

Beauftragte für ehrenamtliche Mitarbeit im Kirchenkreistag

Die Koordination ehrenamtlicher Mitarbeit in der Kirchengemeinde steht im Zusammenhang mit Planungen auf Kirchenkreisebene. So sieht die Kirchenkreisordnung vor, dass der Kirchenkreistag Beauftragte für ehrenamtliche Mitarbeit wählen kann.

Diese Person ist dann an Entscheidungen über die Finanzierung von Personal und Sachleistungen beteiligt. Ehrenamtliche Mitarbeit braucht im Kirchenkreistag wie auch im Kirchenvorstand eine klare Vertretung.

Mehr Informationen

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Quelle: HkD

Ausführliche Informationen zur Ehrenamts-Kordination erhalten sie auf ...

www.ehrenamt-kirche.de