Zuschüsse für Klausurtagungen mit Übernachtung

Nachricht 10. Februar 2022

Aus Mitteln für die Förderung ehrenamtlicher Arbeit können Kirchengemeinden für eine Klausurtagung des Kirchenvorstands Zuschüsse beantragen, wenn diese Tagung eine oder mehrere Übernachtungen einschließt. Es werden pro Person, die ehrenamtlich im Kirchenvorstand tätig ist, 30 Euro je Übernachtung zur Verfügung gestellt. Eine Bezuschussung von Tagesveranstaltungen ohne Übernachtung oder Kosten von Referenten ist nicht möglich.

Antragsformular siehe hier.