Im Interesse der beteiligten Personen und des kirchlichen Vermögens hat Schadensverhütung oberste Priorität. Erst in zweiter Linie geht es um den Versicherungsschutz, der für wesentliche Risiken in Kirchengemeinden im Rahmen von Sammelversicherungsverträgen abgedeckt ist. Häufig wird aber auch die Frage gestellt, wie es mir der Haftung durch Kirchenvorstandsmitglieder aussieht.
Informationen zu den Ausführenden
Matthias Lühmann, Sachgebietsleiter Versicherungen und Reisekosten, Landeskirchenamt Hannover
und Susanne Briese, Landespastorin für Ehrenamtliche, Haus kirchlicher Dienste.