Grafik: Gerke/Ruge/HkD

Aufgabe der politischen Gemeinden

Grafik: Gerke/Ruge/HkD

Die Totenbestattung war bis zum Ende des 18. Jahrhunderts eine grundsätzlich kirchliche Angelegenheit. Im Laufe der Zeit wurde das Friedhofswesen eine primär öffentliche Aufgabe und ist heute eine Pflichtaufgabe der politischen Gemeinden. Sie müssen sicherstellen, dass in ihrem Gemeindegebiet ausreichend Bestattungsplätze auf Friedhöfen zur Verfügung stehen.

Kirchengemeinden können auch Friedhöfe betreiben

Auch Kirchengemeinden sind berechtigt, einen Friedhof zu betreiben; sie nehmen dann eine öffentlich-rechtliche Aufgabe wahr. Trifft der Kirchenvorstand in Friedhofsangelegenheiten Entscheidungen, die auch Dritte (Friedhofsnutzer und Dienstleister) betreffen, so unterliegen diese der Überprüfung durch die staatlichen  Verwaltungsgerichte.

Wandel in der Bestattungskultur

Die Friedhofs- und Bestattungskultur befindet sich in einem tiefgreifenden Wandel. Immer seltener wollen Menschen sich langfristig binden, indem sie das Nutzungsrecht an einer traditionellen Grabstätte erwerben. Es ist heute auch nicht mehr selbstverständlich, die regelmäßige Pflege einer Grabstätte sicherzustellen. Bereits vorhandene große Familiengrabstätten werden häufig nicht mehr genutzt und zugunsten pflegefreier Grabstätten aufgegeben.

Zudem nimmt der Anteil der Urnenbestattungen weiter zu. Insgesamt ist der Bedarf an Friedhofsflächen durch das geänderte Nutzungsverhalten rückläufig.

Bei der Gestaltung kirchlicher Friedhöfe sind diese Veränderungen zu berücksichtigen. Der Charakter eines kirchlichen Friedhofes als Stätte der Verkündigung sollte aber nicht aus dem Blick geraten.

Text: Martin Lahmsen, Referat 87 - Grundstücks- und Friedhofsrecht im Landeskirchenamt der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers

Kontakt im Landeskirchenamt

Martin Lahmsen